Fachschale Jagdkataster
Definitionen
1. Die Jagd in Mecklenburg-Vorpommern kann ab einer bestimmten Reviergröße ausgeübt werden und findet in Jagdbezirken statt. Es werden zwei verschiedene Arten von Jagdbezirken unterschieden:
- - Der gemeinschaftlicher Jagdbezirk (GJB),
- - Der Eigenjagdbezirk (EJB).
In den Jagdbezirken können bejagbare und nicht bejagbare Flächen nach dem Landesjagdgesetz liegen ( = befriedete Bezirke).
2. Ein GJB entspricht grundsätzlich der Fläche einer Gemeinde. Ein GJB muss mindestens 150 ha groß sein und bildet sich aus der Gemeindefläche minus den Flächen der in diesem Bereich liegenden EJB.
3. Ein EJB entsteht automatisch dann, wenn einem Eigentümer eine zusammenhängende Fläche abzüglich der befriedeten Bereiche von mehr als 75 ha gehört und er nicht ausdrücklich auf die Selbstständigkeit seines Jagdbezirkes verzichtet. In einem EJB liegen keine nicht bejagbaren Flächen.
4. Ein GJB oder ein EJB kann in eine oder mehrere Pachtflächen unterteilt werden. Jede dieser Flächen entspricht dann einem Teiljagdbezirk. Bei den Teiljagdbezirken und den nicht unterteilten Jagdbezirken ergibt sich im Ergebnis immer kreisweite Flächendeckung. Die kleinste informatorische Einheit, auf die alle Sachdaten und Geometrien bezogen sind, sind also die nicht unterteilten Jagdbezirke und die Teiljagdbezirke.
5. Die Zahl der Jagdpächter wird bei Jagdbezirken bis zu 250 Hektar auf zwei beschränkt, in größeren Jagdbezirken darf für je weitere angefangene 150 Hektar eine weitere Person Pächter sein.
6. Zur besseren weidmännischen Hege können Flächenausgleichungen zwischen verschiedenen EJB bzw. GJB vorgenommen werden - über sog. Abrundungsbescheide.
7. Weisen die zusammenhängenden Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, einschließlich der befriedeten Bereiche nicht die Mindestgröße von 150 Hektar auf, bilden Sie keinen GJB. Sie sind dann von der Jagdbehörde einem oder mehreren Jagdbezirken (GJB oder EJB) anzugliedern. Werden sie von einem EJB umschlossen (Enklaven), sind sie dessen Bestandteil.
8. Die Jagdbezirke/Teiljagdbezirke werden als zwei Themen (Layer) geführt. Das eine Thema zeigt die Jagdbezirke/Teiljagdbezirke der GJBs an, das andere Thema die Jagdbezirke/Teiljagdbezirke der EJBs. Das EJB-Thema besitzt zwei Klassen, die zweite Klasse ist für die Enklaven, die andersfarbig dargestellt werden. Es werden folgende Attribute erfasst:
- - Name des Jagdbezirks/Teiljagdbezirks
- - Name des/der Pächter (wenn existent)
- - Name des Eigentümers (nur bei EJB)
- - EJB oder GJB
- - Name des EJB bzw. GJB
- - Fläche des Jagdbezirk/Teiljagdbezirk bzw. der Enklave
- - Gesamtfläche des EJB bzw. GJB
- - Datum des Abschlusses des Pachtvertrags (wenn existent)
- - Laufzeit des Pachtvertrags (wenn existent)
- - Name der Hegegemeinschaft (wenn existent)
- - Name des Hegerings (wenn existent)
Funktionalitäten der Fachschale zur Erfassung und Pflege von Geometrien und Sachdaten
- --Markus Hentschel 11:56, 25. Jul 2006 (CEST) Es muss in einer Eingabeaufforderung ähnlich der Namenssuche der Eigentümername eingegeben werden können. Die Fachschale gibt, wenn der Name nicht eindeutig ist, eine Liste zurück, aus der der gewünschte Eigentümer ausgewählt werden kann. Die Flurstücke im Kartenausschnitt, die dem ausgewählten Eigentümer gehören, sollen in einem separaten Flächenthema angezeigt werden, so dass es möglich ist, am Bildschirm die Flurstücke eines einzelnen Eigentümers zu identifizieren. Dabei sollen alle zusammenhängenden Flurstücke im Besitz dieses Eigentümers zu einer Geometrie zusammengefasst werden. Für jedes Polygon soll die Fläche in den Sachdaten gespeichert werden. Die farbige Darstellung dieses Eigentümerlayers unterscheidet sich von den Layerfarben der unter 8. genannten Themen.
- --Markus Hentschel 11:56, 25. Jul 2006 (CEST) Zu den Flächen der Jagdbezirke/Teiljagdbezirke werden bestimmte, unter 8. benannte Sachdaten gespeichert.
In einer separaten Eingabemaske sollen die Daten der sog. Abschussplanung gespeichert werden. In dieser Planung werden die Abschusszahlen von
- - Rehwild
- - Rotwild
- - Damwild
- - Schwarzwild und
- - Muffelwild
genannt. Die Planung erfolgt pro Jagdbezirk/Teiljagdbezirk. Die Planung hat eine Laufzeit
- - von 1 Jahr bei Schwarz-, Rot- und Damwild
- - von 3 Jahren bei Muffelwild und Reh.
Eine Ausnahme ist die Planung von Schwarzwild, da hier der Pächter eine Mindestzahl vorschlägt.
- --Markus Hentschel 11:56, 25. Jul 2006 (CEST) Zu den oben genannten Daten werden in der gleichen Eingabemaske folgende Sachdaten gespeichert:
- - Datum des Antrags
- - Genehmigt oder Festgesetzt (als Auswahlmöglichkeit)
- - Datum des Widerspruchs (nur, wenn "Festgesetzt")
In der Sachdatenanzeige soll ersichtlich sein, ob die Laufzeit des Antrags über das aktuelle Jahr hinausgeht oder nach dem aktuellen Jahr endet. Dazu soll die Laufzeit (siehe oben) hinter der jeweiligen Wildart angezeigt werden in der Form:
- „Laufzeit bis Ende <Jahr>“
Dieser Text soll grün sein, wenn die Laufzeit mit Ablauf des aktuellen Jahres nicht endet und rot, wenn die Laufzeit mit Ablauf des aktuellen Jahres endet.
Statistische Funktionen der Fachschale
- --Markus Hentschel 11:56, 25. Jul 2006 (CEST) Ausgabeliste aller zu den Jagdbezirken/Teiljagdbezirken gespeicherten Sachdaten zu allen EJB bzw. GJB in ein PDF-Dokument. Es muss dabei auf Zeiträume selektiert werden können.
- --Markus Hentschel 11:56, 25. Jul 2006 (CEST) Ausgabeliste am Bildschirm aller Pächter, deren Pachtvertrag innerhalb der nächsten sechs Monate ausläuft.
- --Markus Hentschel 11:56, 25. Jul 2006 (CEST) Ausgabeliste am Bildschirm aller EJB, die eine Fläche von 75 ha unterschreiten.
- --Markus Hentschel 11:56, 25. Jul 2006 (CEST) Ausgabeliste am Bildschirm aller GJB, die eine Fläche von 150 ha unterschreiten.
- --Markus Hentschel 11:56, 25. Jul 2006 (CEST) Ausgabeliste am Bildschirm aller Pächter, die im laufenden Jahr noch keine Abschussplanung eingereicht haben.