Fachschale Jagdkataster

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Definitionen

1. Die Jagd in Mecklenburg-Vorpommern kann ab einer bestimmten Reviergröße ausgeübt werden und findet in Jagdbezirken statt. Es werden zwei verschiedene Arten von Jagdbezirken unterschieden:

  • Der gemeinschaftlicher Jagdbezirk (GJB),
  • Der Eigenjagdbezirk (EJB).

In den Jagdbezirken können bejagbare und nicht bejagbare Flächen nach dem Landesjagdgesetz liegen ( = befriedete Bezirke).

2. Ein GJB entspricht grundsätzlich der Fläche einer Gemeinde. Ein GJB muss mindestens 150 ha groß sein und bildet sich aus der Gemeindefläche minus den Flächen der in diesem Bereich liegenden EJB.

3. Ein EJB entsteht automatisch dann, wenn einem Eigentümer eine zusammenhängende Fläche abzüglich der befriedeten Bereiche von mehr als 75 ha gehört und er nicht ausdrücklich auf die Selbstständigkeit seines Jagdbezirkes verzichtet. In einem EJB liegen keine nicht bejagbaren Flächen.

4. Ein GJB oder ein EJB kann in eine oder mehrere Pachtflächen unterteilt werden. Jede dieser Flächen entspricht dann einem Teiljagdbezirk. Bei den Teiljagdbezirken und den nicht unterteilten Jagdbezirken ergibt sich im Ergebnis immer kreisweite Flächendeckung. Die kleinste informatorische Einheit, auf die alle Sachdaten und Geometrien bezogen sind, sind also die nicht unterteilten Jagdbezirke und die Teiljagdbezirke.

5. Die Zahl der Jagdpächter wird bei Jagdbezirken bis zu 250 Hektar auf zwei beschränkt, in größeren Jagdbezirken darf für je weitere angefangene 150 Hektar eine weitere Person Pächter sein.

6. Zur besseren weidmännischen Hege können Flächenausgleichungen zwischen verschiedenen EJB bzw. GJB vorgenommen werden - über sog. Abrundungsbescheide.

7. Weisen die zusammenhängenden Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, einschließlich der befriedeten Bereiche nicht die Mindestgröße von 150 Hektar auf, bilden Sie keinen GJB. Sie sind dann von der Jagdbehörde einem oder mehreren Jagdbezirken (GJB oder EJB) anzugliedern. Werden sie von einem EJB umschlossen (Enklaven), sind sie dessen Bestandteil.

8. Die Jagdbezirke/Teiljagdbezirke werden als zwei Themen (Layer) geführt. Das eine Thema zeigt die Jagdbezirke/Teiljagdbezirke der GJBs an, das andere Thema die Jagdbezirke/Teiljagdbezirke der EJBs. Das EJB-Thema besitzt zwei Klassen, die zweite Klasse ist für die Enklaven, die andersfarbig dargestellt werden.