Fachschale Anliegerbeiträge

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Bei der Fachschale Anliegerbeiträge geht es um die flächenmäßige Erfassung von Teilflächen eines Grundstücks. Die Flächenermittlung funktioniert sehr gut, wenn man beispielsweise eine Tiefe von 50m um das Straßengrundstück herum bildet (50-m-Randgeometrie erzeugen). Wenn die vorhandene Bebauung tiefer als 50m ist, ist es erforderlich, dass „eine Linie im gleichmäßigen Abstand von der Straße“ gebildet wird, die die hintere Gebäudekante berührt. Mein Vorschlag wäre, dass man bei der Bildung der Randgeometrie eine Option schafft, bei der man ohne die feste …m-Vorgabe auskommt und die Randgeometrie durch einen vorgegebenen Punkt legen kann, der sich an der hinteren Gebäudekante befindet. Notwendig wäre dann auch, das sich so ergebende Bild und die damit verbundene Teilgrundstücksfläche durch einen Ausdruck zu dokumentieren. (G. Buchien)

Jedes Flurstück separat puffern und Puffertiefe automatisch an Hand des hintersten Gebäudepunktes bestimmen, wenn Bebauung tiefer als 50m. Zusätzlich können vorher nicht vorhandene Gebäudepunkte in der Fachschale von Hand gesetzt werden.