GLE-Postgis-Wege- und Routennetz Matrix
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Version vom 6. Januar 2016, 14:48 Uhr von Markus Hentschel (Diskussion | Beiträge)
Die Zustandsbewertung eines Wegabschnitts erfolgt aus den Merkmalen Ausbauart und Einschränkung der Befahrbarkeit. Die Definition erfolgte durch den Wegebeauftragten des Landkreises.
- 1 = sehr guter Ausbauzustand des Abschnitts,
- 2 = ausreichender Ausbauzustand des Abschnitts,
- 3 = ungeeigneter Ausbauzustand des Abschnitts
Die Beurteilungskriterien für Radfahren, Wandern und Reiten sind aus evtl. Verboten, der Wegbreite, dem jeweiligen Zustand (siehe oben) sowie möglichen weiteren Merkmalen abgeleitet. Die Definition erfolgte durch den Wegebeauftragten des Landkreises.
- 1 = sehr gute Beurteilung des Abschnitts,
- 2 = ausreichende Beurteilung des Abschnitts,
- 3 = mangelhafte Beurteilung des Abschnitts