Das Wegenetz besteht aus einzelnen Wegabschnitten. Jeder Wegabschnitt ist neutral, d.h. grundsätzlich für Radfahrer, Wanderer und Reiter nutzbar, es sei denn, es existiert ein Verbot. Im Rahmen der Datenerhebung sind Haltestellen, Einschränkung der Befahrbarkeit sowie relevante Straßenquerungen erfasst worden. Die beiden letztgenannten haben Einfluss auf die Kategorisierung der Wegabschnitte.