Katastererneuerung durch Flurneuordnung

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Bei abgeschlossenen Bodenordnungsverfahren wird der neue katasterliche Bestand zur Einarbeitung in ALK und ALB übergeben, wobei die Einarbeitung mitunter etwas länger dauert. Im ALB wird der alte Bestand nicht gleich gelöscht, sondern nur ein Verfahrensvermerk "Flurstück ungültig" gesetzt - das Flurstück hat immer noch den Status "aktuell (0)". In diesem Fall soll der Status "aktuell" durch den Eintrag "Bodenordnungsverfahren, Flurstück ungültig" ersetzt werden und die Links zur PDF-Erzeugung sollen nicht erscheinen.