Business Geomatics 07.07.2008: Unterschied zwischen den Versionen
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Wer auch immer den Artikel in Business Geomatics diktiert hat - er scheint nicht viel Ahnung vom deutschen Vergaberecht (hier VOF) zu haben. Insofern ist der Artikel an sich schon unseriös. Das Vergaberecht als Ursache von "Mauschelei und Schieberei" zu bezeichnen ist frech. Im Gegenteil ist das Vergaberecht nicht zuletzt auch zum Schutz des einzelnen Mitbewerbers gedacht - Öffentlichkeit würde bedeuten, seine Kalkulation zu einer Bewerbung zu veröffentlichen. Wer will das schon? Juristische Mittel stehen im Vergaberecht ebenfalls zur Verfügung; falls der Verdacht auf ein unsauberes Verfahren besteht, ist die Kommunalaufsicht beim Innenministerium zuständige Stelle. Im Übrigen gibt es keine mir bekannte und wie immer geartete Diskussion von "Vergabe- und Verwaltungsrechtlern" zur "öffentlichen Bekanntmachung der Vergabebegründungen". | Wer auch immer den Artikel in Business Geomatics diktiert hat - er scheint nicht viel Ahnung vom deutschen Vergaberecht (hier VOF) zu haben. Insofern ist der Artikel an sich schon unseriös. Das Vergaberecht als Ursache von "Mauschelei und Schieberei" zu bezeichnen ist frech. Im Gegenteil ist das Vergaberecht nicht zuletzt auch zum Schutz des einzelnen Mitbewerbers gedacht - Öffentlichkeit würde bedeuten, seine Kalkulation zu einer Bewerbung zu veröffentlichen. Wer will das schon? Juristische Mittel stehen im Vergaberecht ebenfalls zur Verfügung; falls der Verdacht auf ein unsauberes Verfahren besteht, ist die Kommunalaufsicht beim Innenministerium zuständige Stelle. Im Übrigen gibt es keine mir bekannte und wie immer geartete Diskussion von "Vergabe- und Verwaltungsrechtlern" zur "öffentlichen Bekanntmachung der Vergabebegründungen". | ||
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+ | == Stellungnahme von Wolfgang Kresse, Hochschule Neubrandenburg == | ||
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+ | Für das Projekt wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Von den angeschriebenen Firmen gaben drei ein Angebot ab, deren Angebotspreis in allen Fällen einschließlich MWSt. unter 100.000 Euro lag. | ||
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+ | Die Angebote wurden nach einem Punkteschema und durch eine Vor-Ort Demonstration bewertet. Einer der Anbieter bat um eine zweite Präsentation. Dem wurde aber auf Grund der Gleichbehandlung aller Anbieter nicht stattgegeben. | ||
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+ | Mit der Vergabe eines Geodatenportals ist bei weitem noch nicht der Aufbau einer Geodateninfrastruktur abgeschlossen. Die Differenzkosten zwischen dem Angebotspreis für das Geodatenportal und dem verausgabten Betrag setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Komponenten zusammen: | ||
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+ | * Hotline | ||
+ | * Testbed | ||
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+ | Im 3. Absatz, 5. und 6. Satz heißt es: | ||
+ | "Stattdessen entschied man sich in Neubrandenburg für eine Kombination zur Projektdurchführung, die leider in Deutschland keine Seltenheit mehr ist. Mit der Projektleitung wurde Professor Wolfgang Kresse von der Fachhochschule Neubrandenburg beauftragt, der zusammen mit der Bonner Wheregroup den Auftrag zur Projektumsetzung erhielt." | ||
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+ | Stellungnahme: | ||
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+ | Formal sei angemerkt, dass der Titel nicht "Professor" sondern "Professor Dr.-Ing." ist und dass die Bildungseinrichtung nicht mehr "Fachhochschule Neubrandenburg", sondern seit dem 1.9.2006 "Hochschule Neubrandenburg" heißt. | ||
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+ | Beim Neubrandenburger Projekt wurde der Auftrag zur "Projektumsetzung" nicht zusammen an Wheregroup und Wolfgang Kresse erteilt. Richtig ist, dass letzterer als Berater und in gewisser Weise als Anwalt von der Stadtverwaltung beauftragt war. Die Entwicklung des Geodatenportals wurde ausschließlich an das Konsortium NODIC-CCGIS vergeben. Weitere Hardware, Software und Daten wurden bei anderen Anbietern eingekauft (s.o.). Die Hochschule Neubrandenburg hat keine Zuwendungen erhalten. | ||
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+ | === Kontakt === | ||
+ | Wolfgang Kresse, | ||
+ | Telefon 0395 5693 355, | ||
+ | Email: kresse@hs-nb.de |
Aktuelle Version vom 23. Juli 2008, 08:56 Uhr
--Markus Hentschel 08:21, 10. Jul 2008 (CEST)
(Seite 4)
Inhaltsverzeichnis
Fragwürdige Vergabepraxis
In Business Geomatics in der Ausgabe vom 07.07.2008 wurde ein Artikel unter der Überschrift "Fragwürdige Vergabepraxis - Verdacht auf Mauschelei in deutschen Rathäusern. Vergabepraxis zu intransparent" veröffentlicht.
Im Artikel geht es um angebliche "Auffälligkeiten bei der Auftragsvergabepraxis von Kommunen und anderen öffentlichen Einrichtungen", die im "intransparenten Vergabeverfahren" begründet lägen. Es wird der Eindruck erweckt, dass aus der angeblich von vielen Seiten geforderten fehlenden "öffentlichen Bekanntmachung der Vergabebegründungen" Mauscheleien, Schiebereien und fragwürdige Vergabeentscheidungen resultieren, die dem Steuerzahler jährlich einen erheblichen Schaden zufügen. Als Beispiele werden der Aufbau eines Geodatenportals in Neubrandenburg sowie eine Ausschreibung zur GIS-Einführung beim Landkreis Mayen-Koblenz aufgeführt.
Richtigstellung der Geschäftsführung der WhereGroup GmbH & Co. KG
Der hier zitierte Artikel ist leider schlecht recherchiert. Wir möchten hier nicht auf die Vergabepraxis der öffentlichen Verwaltung eingehen, die internen Informationen auf die sich die Business Geomatics bezieht, liegen uns nicht vor. Auch auf Nachfrage konnten keine weiteren Details in Erfahrung gebracht werden.
Die Freie Presse
Wir meinen, dass es die Aufgabe der freien Presse ist, unabhängig zu informieren. Dazu zählt auch, ggf. unlautere Praktiken bei der Vergabe von Projekten aufzudecken. Dass die WhereGroup in dem vorliegenden Fall mit potentiell unlauterer Praxis unbegründet in Verbindung gebracht wird ist ein Fehler der Redaktion der Business Geomatics und wird gesondert richtiggestellt.
Nach einem kurzen Telefonat mit dem Chefredakteur (Herr Grebe) der Business Geomatics sind wir übereingekommen, die falsch oder unklar dargestellten Punkte in dem Artikel zu benennen und richtigzustellen. Da Herr Grebe in den nächsten zwei Wochen in Urlaub ist werden wir auf eine schriftliche Richtigstellung noch etwas warten müssen. Wir werden zu gegebener Zeit hier einen entsprechenden Online-Verweis oder Text bereitstellen.
Die Fakten
- Das ausgeschriebene Software-Projekt "GDI Neubrandenburg" ist zu einem erheblichen Anteil mit Open Source Technologie umgesetzt worden.
- Im Artikel wird der Eindruck erweckt, ein Mitbewerber (der ohne Quellenagabe zitiert wird) hätte das komplette Projekt für knapp 100.000 Euro angeboten. Das ist falsch, bei diesem Ausschreibungsteil handelte es sich nur um die GDI-Komponente und damit verbundene Dienstleistungen.
- Richtig ist, dass die NODIC (jetzt BLOM AG) mit dem Unterauftragnehmer CCGIS (jetzt WhereGroup) bei der Ausschreibung ein Angebot in Höhe von knapp 100.000 Euro für die augeschrieben Dienstleistung vorgelegt hat und diesem Bieter der Zuschlag erteilt wurde.
- Ein Gesamtbudget von 300.000 Euro ist nicht an diese Auftragnehmer geflossen, auch nicht im Rahmen von Nachbeauftragungen.
- Die Entscheidung für die Vergabe des Projektes an die Firma NODIC und den Unterauftragnehmer CCGIS wurde aufgrund inhaltlicher Bewertungen getroffen.
- Im Artikel wird behauptet, dass die Stadt Neubrandenburg weitenteils auf vorhandene Funktionalitäten hätte zugreifen können. Richtig dagegen ist, dass die Stadt Neubrandenburg vor der Ausschreibung weder eine Geodateninfrastruktur, noch OGC WMS oder WFS Dienste, noch ein Geo-Portal, noch über eine Metadatenverwaltung verfügte.
- Im Artikel wird behauptet Mittel seien "unsinnig" vergeben worden.
- Richtig ist dagegen, dass ein Teil der Investition in die Weiterentwicklung der Open Source Komponenten geflossen ist. Diese Funktionen stehen jetzt der gesamten öffentlichen Verwaltung, allen Anwendern und selbstverständlich auch allen kommerziellen Dienstleistern zur Verfügung, um Mehrwert zu generieren. Das ist eine sinnvolle Investition öffentlicher Mittel! Einmal investiert und viele Male genutzt.
- Mit der neuen GDI ist die Stadt Neubrandenburg gerüstet, auch zukünftige Anforderungen zu erfüllen, die sich aus der EU INSPIRE Richtlinie ergeben. Das heisst, es wurde vorausschauend geplant und eine zukunftssichere Architektur aufgebaut.
- Im Artikel wird kritisiert, dass der Einsatz studentischer Hilfskräfte eine Wettbewerbsverzerrung verursachen kann. Weiter wird pauschal behauptet, dass die Unterstützung durch studentische Arbeitskraft übliche Praxis sei. Richtig ist dagegen, dass die CCGIS und später die WhereGroup in diesem Projekt überhaupt keine studentische Arbeitskräfte eingesetzt hat, sondern ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung und Unternehmenszugehörigkeit.
- Im Artikel werden schwammige Begriffe wie "Standardtechnologie" oder "marktübliche Standardsoftware" verwendet, ohne Hinweise darauf zu geben, was das sein soll. Richtig ist dagegen, dass in dem Projekt der Stadt Neubrandenburg eine standard-konforme Architektur aufgebaut wurde, die den Richtlinien von GDI-DE und Mecklenburg-Vorpommern, INSPIRE, ISO und OGC folgt. Richtig ist auch, dass marktübliche Software eingesetzt wird (unter anderem PostgreSQL, PostGIS, MapServer, Mapbender, und GDAL/OGR).
Um weitere Spekulationen zu vermeiden: Die WhereGroup hat das GIS-Projekt im Landkreis Mayen-Koblenz nicht gewonnen. Der Spekulation über Intransparenzen bei der Vergabe in diesem Projekt können wir uns nicht anschliessen. Die Begründung lautete, dass wir teurer angeboten haben als einer der anderen Anbieter. Das ist ein ganz normales, wenn auch für den Anbieter nicht unbedingt erfreuliches Ergebnis einer Ausschreibung.
Kontakt
Für weitere Informationen können Sie sich gerne an Arnulf Christl wenden, Sie erreichen ihn in den üblichen Bürozeiten telefonisch unter 0228 909038 23 oder per email unter mailto:arnulf.christl@wheregroup.com
--Arnulf Christl 11:28, 17. Jul 2008 (CEST)
Kommentare
--Markus Hentschel 14:38, 14. Jul 2008 (CEST)
Wer auch immer den Artikel in Business Geomatics diktiert hat - er scheint nicht viel Ahnung vom deutschen Vergaberecht (hier VOF) zu haben. Insofern ist der Artikel an sich schon unseriös. Das Vergaberecht als Ursache von "Mauschelei und Schieberei" zu bezeichnen ist frech. Im Gegenteil ist das Vergaberecht nicht zuletzt auch zum Schutz des einzelnen Mitbewerbers gedacht - Öffentlichkeit würde bedeuten, seine Kalkulation zu einer Bewerbung zu veröffentlichen. Wer will das schon? Juristische Mittel stehen im Vergaberecht ebenfalls zur Verfügung; falls der Verdacht auf ein unsauberes Verfahren besteht, ist die Kommunalaufsicht beim Innenministerium zuständige Stelle. Im Übrigen gibt es keine mir bekannte und wie immer geartete Diskussion von "Vergabe- und Verwaltungsrechtlern" zur "öffentlichen Bekanntmachung der Vergabebegründungen".
Stellungnahme von Wolfgang Kresse, Hochschule Neubrandenburg
Im 3. Absatz, 3. Satz heißt es: "Dies ist um so verwunderlicher, als einer der Mitbieter bei der Projektausschreibung, der an dieser Stelle ungenannt bleiben will, das komplette Projekt inklusive Lizenzgebühren für eine Software mit einem Betrag von unter 100.000 Euro angeboten hatte, aber nicht zum Zuge kam."
Stellungnahme:
Für das Projekt wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Von den angeschriebenen Firmen gaben drei ein Angebot ab, deren Angebotspreis in allen Fällen einschließlich MWSt. unter 100.000 Euro lag.
Die Angebote wurden nach einem Punkteschema und durch eine Vor-Ort Demonstration bewertet. Einer der Anbieter bat um eine zweite Präsentation. Dem wurde aber auf Grund der Gleichbehandlung aller Anbieter nicht stattgegeben.
Mit der Vergabe eines Geodatenportals ist bei weitem noch nicht der Aufbau einer Geodateninfrastruktur abgeschlossen. Die Differenzkosten zwischen dem Angebotspreis für das Geodatenportal und dem verausgabten Betrag setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Komponenten zusammen:
- Hardware
- WMS-Treibers für die Systeme PolyGIS, ProOpenPlus und DAVID (über kvwmap)
- MapInfo für statistische Daten
- Aufbereitung und Einpflegen von Daten
- Orthophotomosaik
- Hotline
- Testbed
- Beratung
Im 3. Absatz, 5. und 6. Satz heißt es: "Stattdessen entschied man sich in Neubrandenburg für eine Kombination zur Projektdurchführung, die leider in Deutschland keine Seltenheit mehr ist. Mit der Projektleitung wurde Professor Wolfgang Kresse von der Fachhochschule Neubrandenburg beauftragt, der zusammen mit der Bonner Wheregroup den Auftrag zur Projektumsetzung erhielt."
Stellungnahme:
Formal sei angemerkt, dass der Titel nicht "Professor" sondern "Professor Dr.-Ing." ist und dass die Bildungseinrichtung nicht mehr "Fachhochschule Neubrandenburg", sondern seit dem 1.9.2006 "Hochschule Neubrandenburg" heißt.
Beim Neubrandenburger Projekt wurde der Auftrag zur "Projektumsetzung" nicht zusammen an Wheregroup und Wolfgang Kresse erteilt. Richtig ist, dass letzterer als Berater und in gewisser Weise als Anwalt von der Stadtverwaltung beauftragt war. Die Entwicklung des Geodatenportals wurde ausschließlich an das Konsortium NODIC-CCGIS vergeben. Weitere Hardware, Software und Daten wurden bei anderen Anbietern eingekauft (s.o.). Die Hochschule Neubrandenburg hat keine Zuwendungen erhalten.
Kontakt
Wolfgang Kresse, Telefon 0395 5693 355, Email: kresse@hs-nb.de